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Pfer­de­hal­ter­haft­pflicht

Das Glück der Erde liegt auf dem Rücken der Pferde. Reiten gehört zu den beliebtesten Hobby`s überhaupt, obwohl es kein ganz preiswertes Vergnügen ist. Pferde sind wundervolle Wesen, wenn sie voll Anmut über die Koppel galoppieren. Das Wir-Gefühl beim Ausritt ist für viele unerreichbar. Wer sein eigenes Pferd halten möchte, benötigt eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung. Geht ein Pferd durch, kann es großen Schaden anrichten, sich selbst und andere schwer verletzten.

Die Privathaftpflichtversicherung kommt in der Regel nur für Schäden durch kleine Haustiere auf. Darunter zählen Katzen, Meerschweinchen, Hamster ect. bis zu einer bestimmten Größe auch Vögel. Der Papagei gehört schon nicht mehr dazu. Größere Tiere wie Hunde und Pferde und auch alle Nutztiere benötigen eine separate Haftpflichtversicherung. Wie beim Auto so ist es auch beim Pferd, der Besitzer haftet grundsätzlich für alle Schäden, die das Tier verursacht. Ein Pferd ist kein kleines Tier, entsprechend hoch sind die entstehenden Schäden.

Warum benötigt man eine Pferdehalter-Versicherung?

Pferde sind Fluchttiere, die sich schnell erschrecken. Gehen sie durch, gibt es bei einem so großen Tier kaum ein Halten. Während seiner Flucht, kann ein Pferd großen Schaden anrichten oder gar Personen verletzten. Für alle Schäden, die auf das Pferd zurückzuführen sind, muss der Halter aufkommen. Eine Pferdehalter-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen.

Ist die Pferdehaftpflicht eine Pflichtversicherung?

Während für die Hundehalterhaftpflicht in den meisten Bundesländern in Deutschland eine nachzuweisende Versicherungspflicht besteht, gibt es eine solche Pflicht für Pferdehalter bundesweit nicht.

Wer ist in der Pferdehalterhaftpflicht mitversichert?

Über die Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung sind alle Personen abgesichert, die für das Pferd verantwortlich sind. In den meisten Tarifen sind auch Familienmitglieder sowie Freunde oder Bekannte (so genannte Fremdreiter), die das Pferd unentgeltlich reiten, mitversichert.

Auch Reiter in einer Reitbeteiligung können in die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters integriert werden. Dies ist sogar für Personenschäden durch Stürze möglich, bedarf aber bei den allermeisten Versicherern eines ausdrücklichen Einschlusses mit zusätzlichem Beitrag.

Auf was sollte man bei einer Pferdehalterhaftpflicht achten?

Auch bei einer Pferdehaftpflicht gibt es enorme Unterschiede in den Tarifbedingungen. Worauf Sie unbedingt achten sollten:

Die meisten Reiter sind in Wald und Feld unterwegs. Wer aber privat auch an Turnieren oder Pferderennen teilnimmt, sollte darauf achten, dass diese in den Tarifbedingungen nicht ausdrücklichen ausgeschlossen sind.

Wer im Besitz eines Hengstes ist, sollte unbedingt auch Schäden durch gewollte und ungewollte Deckakte absichern. Steht eine fruchtbare Stute auf der Nachbarkoppel kann es zu ungewollten Deckungen kommen. Ist die Stute dann noch ein professionelles Reitpferd, kann es durch den Stillstand zu hohen finanziellen Forderungen kommen.

Ist man im Besitz einer Stute, sollten der Versicherungsschutz die Fohlen zumindest in den ersten Monaten mit einschließen.

Viele Gesellschaften bieten heute schon eine Forderungsausfalldeckung an. Fügt ein Dritter dem Reiter oder dem Pferd einen Schaden zu und ist selbst nicht versichert, übernimmt die eigene Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung den eigenen Personen- und/oder Sachschaden.

LeistungsausschIüsse in der Pferdehalterhaftpflicht ?

Personen- und Sachschäden, die dem Halter selbst durch sein Pferd entstehen sind nicht versichert. Für das Verletzungsrisiko, das durch das Reiten besteht, empfehlen wir dem Halter eine private Unfallversicherung abzuschließen.

Grundsätzliche ist die gewerbliche Nutzung in der privaten Pferdehalter-Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Für Therapie- oder Schulpferde gibt es spezielle Tarife. Pferde, die für die gewerblich in Land- und Forstwirtschaft eingesetzt werden, sind meist in Betriebshaftpflichtversicherungen versichert.

Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Buß- oder Strafgelder sind ebenfalls nicht versichert.

Sinnvolle Ergänzungen zur Pferdehalter-Haftpflichtversicherung?

Über die Pferdehaftpflicht versichern Sie sich gegen die Schäden am Eigentum Dritter. Als Halter sieht man sich aber auch anderen finanziellen Herausforderungen gegenüber. Das Tier selbst benötigt nicht nur Futter und Pflege. Vielen ist nicht bewusst, dass Pferde durchaus sehr krankheitsanfällig sind. Ein Ausritt ins Grüne ist ein kostbarer Moment mit dem Pferd. Sollte der vierbeinige Freund krank werden oder sich verletzten, möchten Sie natürlich auch, dass alles für ihn getan wird. So ein Pferdehusten kann aufgrund seiner langen Behandlungsdauer schon sehr kostspielig werden. Erst recht wenn es sich verletzt hat oder gar eine stationäre Behandlung ansteht. Selbst für kleinere Verletzungen an den Beinen, ist oft eine lokale Betäubung erforderlich. Eine Pferde-Krankenversicherung kann also eine sehr sinnvolle Ergänzung sein. Die günstigere Alternative bietet die Pferde-OP-Versicherung. Sie übernimmt nur Leistungen, wenn nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung eine Operation notwendig wird.

Für viele unvorstellbar, dass das geliebte Pferd unheilbar erkrankt oder sich verletzt. Bei Verlust des Tieres durch Diebstahl, Tod oder Nottötung ersetzt die Pferde-Lebensversicherung den Wert des Pferdes bis zur vorher vereinbarten Versicherungssumme.

Auf dem Rücken der Pferde!
Schnell kann eine Situation eintreten, bei der Ihr Pferd einem Dritten Schaden zufügt. Da das BGB in diesem Fall die vollständige Haftung des beteiligten Pferdehalters vorsieht, können hierbei schnell Forderungen entstehen, die Sie als Pferdehalter nicht ohne Weiteres aufbringen können oder wollen. Um dieser finanziellen Belastung vorzubeugen, sieht der Gesetzgeber für alle Pferdehalter eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung vor, welche im Schadensfall die finanziellen Leistungen übernimmt. Mit unserem Versicherung Rechner finden Sie ein passendes Angebot nach Ihren individuellen Vorgaben.

Eine Pferdehalterhaftpflichtversicherung beinhaltet zumeist nur die wichtigsten Einschlüsse. Es gibt jedoch auch bei der Pferdehalterhaftpflichtversicherung Unterschiede in den Bedingungen. So ist es z.B. möglich, mit einer Pferdehalterhaftpflichtversicherung den Pferdehalter gegen Haftpflichtansprüche aus einem ungewollten Deckungsakt des Tieres abzusichern. Es ist auch möglich, Ihr Pferd für Aufenthalte im Ausland zu versichern. Mit unserem Versicherung Rechner Pferdehaftpflichtversicherung finden Sie ein den Preis wertes Angebot das zu Ihnen und zu Ihrem Pferd passt.

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