Ist es sinnvoll eine private Krankenversicherung auf Basis einer hohen Beitragsrückerstattung auszuwählen?

Wir sagen nein.

Bei der Auswahl einer privaten Krankenversicherung sollten immer die Leistungen im Vordergrund stehen. Gute Leistungen haben immer ihren Preis. Sie sollten demzufolge auf ein „optimales“ Preis Leistungsverhältnis achten.

Hohe Beitragsrückerstattungen in der privaten Krankenversicherung sind zudem unsolidarisch. Nur die Gesunden profitieren von der Rückerstattung, aber auch die Kranken müssen die Auszahlung mitfinanzieren.

Eine Hohe Beitragsrückerstattung in der PKV verstößt gegen das Solidarprinzip.

Die Beitragsrückerstattungen werden aus den Rückstellungen für Beitragssenkende Maßnahmen finanziert. Diese Mittel dienen auch der Beitragsentlastung langjährig Versicherter im Alter. Wenn das Geld in Form von Beitragsrückerstattungen ausgegeben wird, steht es jedoch zu diesem Zweck nicht mehr zur Verfügung.

Wir möchten die Beitragsrückerstattung nicht generell schlecht reden. Eine kleine Rückerstattung von z. B. einem Monatsbeitrag kann durchaus sinnvoll sein. Auf diesem Weg können Verwaltungskosten der Versichertengemeinschaft eingespart werden. So wird verhindert, dass privat Versicherte Bagatellrechnungen einreichen, was zu mehr Personalaufwand in den Leistungsabteilungen führen würde.

Man könnte auch nach der Devise denken „jeder ist sich selbst der Nächste“ und krank werde ich so oder so nicht.

Auch bei dieser Denkweise ist die Auswahl einer Krankenversicherung mit Blick auf besonders hohe Beitragsrückerstattung wenig sinnvoll. Es bleibt zu beachten, Beitragsrückerstattungen sind nicht garantiert, sondern können jederzeit geändert werden.

So hat zum Beispiel die DBV die Beitragsrückerstattung im Tarif Vision B 2014 von 2 Monatsbeiträgen auf einen halben Monatsbeitrag gesenkt. Auch die Debeka, die noch immer mit hohen Beitragsrückerstattungen wirbt, hat von 2016 auf 2017 die Rückerstattung von vier Monatsbeiträgen auf drei Monatsbeiträge abgesenkt. Da die Beitragsrückerstattung erfolgsabhängig ist und das Zinsumfeld für die Versicherungsgesellschaften zunehmend schwieriger wird, können wir uns gut vorstellen, dass es in einigen Jahren keine Beitragsrückerstattungen mehr geben wird. Wenn Sie sich anhand der Unternehmenskennzahlen einer Krankenversicherung orientieren möchten, ob die nächste Absenkung der Beitragsrückerstattung nicht mehr weit hin ist, können Sie sich an der Entwicklung der RfB-Quote orientieren. Ist diese über die Jahre rückläufig, ist eine Absenkung der Beitragsrückerstattung sehr wahrscheinlich.

Ausnahmen sind hier einige wenige Tarife wie z. B. der Tarif Pro Fit der Hanse Merkur. Hier ist die Beitragsrückerstattung ein garantierter Bestandteil des Tarifs.

Allerdings rechnen sich solche Modelle allenfalls für Angestellte, bei denen der Arbeitgeber die Hälfte der Beiträge übernimmt. Für Selbständige und Beamte sind derartige Konstrukte nicht empfehlenswert, da sie Ihre Beiträge zu 100 Prozent aus eigener Tasche zahlen müssen.

Last but not least ist die Ersparnis durch Beitragsrückerstattungen auch eine Milchmädchenrechnung. Privat Versicherte gehören in der Regel zu den Spitzenverdienern mit erhöhter Steuerlast gegenüber dem Durchschnittsbürger. Hier liegt nun auch die Krux, denn die Beiträge zur privaten Krankenversicherung sind zu einem Großteil auch steuerlich absetzbar. Im Gegenzug dazu sind Beitragsrückerstattungen zu versteuern, so dass die reale Ersparnis viel geringer ausfällt als gedacht. Hinzu kommt, dass viele Gesellschaften bei der Beitragsrückerstattung nicht zwischen Rechnungen für Behandlungskosten oder Vorsorgeuntersuchungen unterscheiden.

Dies kann dazu verführen, Vorsorgeuntersuchungen nicht wahrzunehmen, was nicht gut für die langfristige Gesundheit ist. Wir empfehlen daher auch Gesellschaften die bei Einreichung von Vorsorgerechnungen auf die Anrechnung bei der Beitragsrückerstattung verzichten.

Fazit: Eine kleine Beitragsrückerstattung ist ein nettes Bonbon, welches auch die Verwaltungskosten der Versicherer entlasten kann. Hohe Beitragsrückerstattungen rentieren sich allenfalls für Angestellte, denen das Solidarprinzip nicht ganz so wichtig ist wie die Finanzoptimierung.

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